Message from the IFCM President

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Chicago, 1. Juli 2015

 

Liebe Freunde,

als Mitglieder eines dienstleistungsorientierten Verbandes streben die Organisatoren der IFCM kontinuierlich die Entwicklung sinnvoller Verfahren an, um die verbandlichen Satzungsaufgaben zu erfüllen. Weil diese das Fördern kulturellen Austauschs mittels Chormusik einschließen, sollte die IFCM folglich all JENE Projekte unterstützen, durch welche, global betrachtet, Chormusik in die entsprechende Richtung geleitet wird. Zu diesem Zweck hat der Exekutivausschuss des IFCM-Präsidiums (ExCom – Executive Committee) übersichtlich gehaltene Schriftstücke erarbeitet, die uns helfen, Ihnen zu helfen.

Beim ersten handelt es sich um die an Satzung und Geschäftsordnung orientierte Ethikcharta der IFCM, die als Hilfsmittel zum Erhalt der Integrität des internationalen Chormusikwesens dient, beim zweiten um die Projekt-Förderrichtlinien der IFCM auf Grundlage des neuen Rahmenplanes, der im August 2014 von der Hauptversammlung in Seoul, Südkorea, verabschiedet wurde. Die Veränderungen dienen dem Zweck, der IFCM nachhaltig die Zukunft zu sichern.

Diese beiden Papiere ermöglichen es, Förderung durch die IFCM zu beantragen; zudem wird in ihnen beschrieben, wie ein Vorhaben (Festival, Meisterkurs, Wettbewerb, Organisation usw.) durch die IFCM unterstützt und wie im Gegenzug an die IFCM und an die internationale Chorlandschaft etwas zurückgegeben werden kann. Die Änderungen in den Formulierungen lassen jene unberücksichtigt, die sich der IFCM nur zum eigenen Vorteil bedienen.

Die angebotene Unterstützung seitens der IFCM ist wie folgt in vier Stufen gegliedert:

  • Eintragung: Eine kostenlose Eintragung im International Choral Bulletin (ICB) sowie in den eNEWS für den jeweiligen Monat eines Festivals, Wettbewerbs usw.; für diese Stufe braucht kein Antrag gestellt zu werden, sondern es reicht aus, die Daten an IFCM Office Manager Nadine Robin zu senden (nrobin@ifcm.net).
  • Unterstützung: Es ist eine schriftliche Anfrage an den Exekutivausschuss der IFCM (ExCom) zu richten, welcher dann, nach Beratung, die Bewerbung annehmen oder ablehnen wird. Im Falle der Zustimmung können ein Hinweis im Programm des Projektes (im Sinne von „Dieses Projekt wird durch die Internationale Föderation für Chormusik unterstützt.“) sowie die zeitweise Verwendung des IFCM-Logos in Betracht kommen.
  • Förderung: Der IFCM-Förderantrag ist an den Exekutivausschuss (ExCom) zu senden, welcher dem Antrag zustimmt oder ihn ablehnt. Im Falle der Zustimmung können ein Grußwort des IFCM-Präsidenten im Programmheft und möglicherweise eine finanzielle Förderung seitens der IFCM in Betracht kommen. Der Antragsteller hat in alle Projektpublikationen das IFCM-Logo sowie folgenden Hinweis einzubinden: „Dieses Projekt wird von der Internationalen Föderation für Chormusik gefördert.“
  • Vertrag: Der Antrag auf eine IFCM-Projekt-Partnerschaft ist an den Exekutivausschuss (ExCom) zu senden, welcher ihm zustimmt oder ihn ablehnt. Im Falle der Zustimmung wird vom Rechtsanwalt der IFCM ein Vertrag aufgesetzt, der die Beziehungen zwischen der IFCM und der Veranstaltung definiert, wobei die Gestaltung der Leitung, die künstlerische Beratung, Finanzierungsvorgaben, die Gewinn- und Verlustzuweisung sowie Dokumentationsauflagen enthalten sind und noch weiteres berücksichtigt werden kann.

Vieles weiteres über diese Neuordnung erfahren Sie in den kommenden Ausgaben des International Choral Bulletin und der eNews sowie auf der Internet-Seite der IFCM. Unser Anliegen ist es, alle besonderen internationalen Chorveranstaltungen hervorzuheben und hierbei zugleich ein höchstes Maß an Integrität zu gewährleisten, so dass alle, die sich zur Beteiligung entschließen, darauf vertrauen dürfen, eine Veranstaltung zu erleben, die den weltweit höchsten Chormusik-Standards genügt.

Mit herzlichen Grüßen

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Michael J. Anderson, Präsident

 

Übersetzt aus dem Englischen von Andreas Mattersteig, Deutschland

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